Tätigkeitsbereiche – Werte Sichern

Ob als Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, oder anwaltlicher Vertreter. Werte Sichern umfasst im Allgemeinen das nachfolgende Spektrum an Tätigkeiten:

  • Die Ermittlung, Sichtung, Inbesitznahme und Verwaltung des Nachlasses.
  • Die Bewertung des Nachlasses und die Erstellung des Nachlassverzeichnisses.
  • Die Regelung von Nachlassverbindlichkeiten einschließlich der inländischen Erbschaftsteuer.
  • Die Auseinandersetzung des Nachlasses durch Erstellung und Vollzug eines Teilungsplans.
  • Die Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.
  • Die Abwicklung von Auslandsvermögen.
  • Die Regelung von Gesellschaftsbeteiligungen und Beteiligungen an Erbengemeinschaften.
  • Die Problemlösung bei vermarktungsschwierigen Immobilien.
  • Die Abwicklung hoher oder verstreuter Schulden.
  • Die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten.
  • Die Problemlösung bei Besonderheiten im Hinblick auf die Beteiligten (z.B. Minderjährige, Pflichtteilsberechtigte, Erben mit Wohnsitz im Ausland).
  • Die Verwertung und den Verkauf des Nachlasses.
  • Die Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten.

 

Begleitung im Erbfall

Nachlasspfleger sind die gesetzlichen Vertreter unbekannter Erben. Die Ernennung erfolgt durch ein Nachlassgericht immer dann, wenn für Nachlassvermögen ein Sicherungsbedürfnis besteht und die Erbfolge ungeklärt ist.

Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Regelmäßig wird der Testamentsvollstrecker vom Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag benannt. Alternativ kann der Testamentsvollstrecker allerdings auch durch einen vom Erblasser ermächtigten Dritten oder vom Nachlassgericht aufgrund eines entsprechenden Ersuchens des Erblassers im Testament bestimmt werden.

Die Nachlassverwaltung ist eine Form der Nachlasspflegschaft. Es handelt sich um eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft. Sie hat unter anderem das Ziel der Befriedigung der Nachlassgläubiger und dient insbesondere bei unübersichtlichem Nachlass der Trennung des eigenen Vermögens des Erben vom Nachlass.

Seit mittlerweile 30 Jahren werden wir von zahlreichen Nachlassgerichten zu Nachlasspflegern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern ernannt. Folgerichtig ist unsere berufliche Tätigkeit umfassend auf die besonderen Anforderungen, die sich durch die Sicherung, Verwaltung, Abwicklung und Auseinandersetzung von Nachlässen bzw. fremden Vermögens ergeben, ausgerichtet.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch anwaltlich in allen Fragen und Angelegenheiten des Erbrechts.

Erbenermittlung

Als Erbenermittlung bezeichnet man die Suche nach den Verwandten eines Erblassers, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen.

Seit vielenJahren werden wir von zahlreichen Nachlassgerichten und unternehmensfremden Nachlasspflegern mit der Ermittlung von Erben beauftragt. Wir suchen Erben im In- und Ausland, beschaffen sämtliche erforderlichen Urkunden und schaffen alle notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Erteilung des Erbscheins.

 

Betreuung von gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen

Damit die Erbschaft nicht zur Last wird, betreuen wir gemeinnützige Organisationen und Stiftungen bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung.

Seit vielenJahren werden wir von Organisationen und Stiftungen mit der Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen und Erbschaften beauftragt. Hierbei profitieren wir in besonderem Maße von unserer jahrzehntelangen Erfahrung als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker.

 

Immobilienverwaltung

Für Immobilien, die in die vorübergehende Obhut des Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers gelegt werden, erledigen wir alle Verwaltungsarbeiten. Daneben betreuen und verwalten wir für Eigentümergemeinschaften zahlreiche Wohnmietshäuser in München.